|
I. Einstellung von Funktionen 1. Die abgenommenen Funktionen Die Anleitung und Verwaltung der sozialen Rechnungsfunktionen sind dem Finanzamt zuzuordnen. 2. Die zugefügten Funktionen a. Den Führenden von einer Partei und der Regierung sowie den Führenden von Staatsbetrieben (Firmen im Individualbesitz und staatliche Holdinggesellschaften auch) während der Amtsperiode eine Rechnungsprüfungen vorzunehmen. b. Das soziale Gewährleistungskapital und das Kapital für Umweltschutz zu prüfen und deren Benutzung zu überwachen. II. Hauptverantwortungen Nach der oben erwähnten Einstellung von Funktionen has das Amt für Rechnungsprüfung folgende Hauptverantwortungen: 1. Die staatlichen Gesetze, Bestimmungen sowie Richtlinien und Politik betreffend die Rechnungsprüfung auszuführen; lokale rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften betreffend Rechnungsprüfungsverwaltung zu entwerfen; nach der Diskussion und Überprüfung deren Ausführung durchzusetzen; die beruflichen Arbeiten der untergeordneten Rechnungsprüfungsorgane zu leiten und beaufsichtigen. 2. Den Rechnungsprüfungsergebnisse die Volksregierung und deren betreffenden Organe zu berichten; Vorschläge über entsprechende rechtliche Bestimmungen, Politik und mikroskopische Kontrollmaßnahmen vorzulegen. 3. Nach den Bestimmungen „Das Rechnungsprüfungsgesetz der Volksrepublik China“ sind die folgenden Rechnungsprüfungen direkt durchzuführen. a. Den Durchführungszustand des städtischen finanziellen Budgets und andere finanzielle Einnahmen und Ausgaben. b. Die finanziellen Einnahmen und Ausgaben aller städtischen Abteilungen, der öffentlichen Institutionen und deren untergeordneten Einheiten. c. Die Einnahmen und Ausgaben der städtischen Staatsbetriebe und der staatlichen Holdinggesellschaften, den Durchführungszustand von dem Budget und Bilanz der städtischen Schwerpunktprojekte. d. Den Durchführungszustand und Bilanz der Regierung von Landkreisen und der Bezirken. e. Das Vermögen, die Schuld sowie Gewinn und Verlust der lokalen Finanz- und Versicherungsinstitute, die der Stadtregierung unterstellt sind, sowie der Nichtbank-Finanzinstitute. f. Die Einnahmen und Ausgaben des Sozialgewährleistungsfonds, der sowohl von der Stadtregierung direkt als auch von der Stadtregierung beauftragten Sozialgruppen verwaltet sind, des Umweltschutzkapitals, der von der gesellschaft gespendeten Spende, sowie der anderen betreffenden Kapitalen und Fonds g. Die finanzielle Einnahmen und Ausgaben der Projekte, die von internationalen Organisationen und ausländischen Regierungen unterstützt, gespendet und akkreditiert sind. h. Alle anderen Angelegenheiten, die nach den Gesetzen und Bestimmungen von dem Amt für Rechnungsprüfung der Stadtregierung Ningbo übernommen sollen. 4. Die von dem staatlichen Rechnungsprüfungsamt und dem Rechnungsprüfungbüro der Provinz Zhejiang beauftragten Rechnungsprüfungen in den staatlichen Finanz-, Versicherungsbetrieben, Nichtbank-Finanzorganen sowie den Betrieben und den der Zentrale und der Provinz untergeordneten öffentlichen Institutionen vorzunehmen. 5. Den Rechnungsprüfungsergebnisse von dem Ausführungszustand des städtischen finanziellen Budgetes die Stadtregierung Ningbo zu berichten; im Auftrag der Stadtregierung dem ständigen Ausschuss des Volkskongresses der Stadt Ningbo einen Vortrag über die Rechnungsprüfungsarbeit betreffend den Ausführungszustand des finanziellen Budgetes der Stadt Ningbo und anderer finanziellen Einnahmen und Ausgaben zu halten. 6. Die Rechnungsprüfungen von der Gewerbe, die spezifischen Rechnungsprüfungen, die Untersuchungen und Rechnungsprüfungen betreffend die durchsetzung und Durchführung von staatlichen Finanzrichtlinien, -politik und mikroskopische Kontrollmaßnahme vorzunehmen; gesetzberechtig die Aufträge der zweiten Lesungen, die die gerechneten Einheiten gegenüber den Rechnungsprüfungsbeschlüssen der Rechnungsprüfungsorgane erheben haben, entgegenzunehmen. 7. Rechnungsprüfungen im Bereich städtische wirtschaftlichen Verantwortungen vorzunehmen; den untergeordneten Rechnungsprüfungsorgane Anweisungen bei der Rechnungsprüfung in Bezug auf wirtschaftliche Verantwortungen zu geben und die Arbeiten organisieren. 8. Wenn nötig, direkte Rechnungsprüfungen im Fall wichtige Rechnungsprüfungsangelegenheiten, die im Verwaltungsgebiet der untergeordneten Rechnungsorgane stehen, vorzunehmen; und Stichproben gegenüber den untergeordneten Rechnungspr[fungsorganen vorzubringen. 9. Zusammen mit den Volksregierungen der Landkreise und der Bezirke die Rechnungsprüfungsorganen zu leiten, die Einsetzung und Absetzung der Leiter von Rechnungsprüfungsorganen der Landkreise zusammen zu führen. 10. Die Anleitung und Überwachung gegenüber den innerlichen Rechnungsprüfungen zu organisieren und auszuführen; die beruflichen Qualitäten von gesellschaftlichen Rechnungsprüfungsorganisationen zu überwachen; die beruflcihe Ausbildung von fachlichen Beschäftigten im Bereich der Rechnungsprüfung im Region Ningbo zu organisieren. 11. Alle anderen von der Stadtregierung und den ranghöheren Rechnungsprüfungsorganen übergebenen Angelegenheiten abzuwickeln.
|