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Überwachungsamt der Stadtregierung Ningbo
2006-08-20 11:03:48


 Sekretär vom Komitee für die Disziplinkontrolle: Tang Yijun
Direktor vom Amt für die Überwachung: Luo Yueming
Mitglieder des ständigen Ausschusses: Li Guang, Xu Changcheng, LI Minggao, Shi Huifang, Chen Deliang
Stellvertretende Sekretäre des Komitees für die Disziplinkontrolle: Luo Yueming, Gu Wenjun
Adresse: Xianqian Straße 61, Ningbo, Zhejiang, China
Postleitzahl: 315000
Fax: +86-574-87245022
Tel: +86-574-87182817
 
Das Komitee für die Disziplinkontrolle und das Amt für die Überwachung führen zusammen die Gesellschaft von „eine Institution mit zwei Bezeichnungen" aus und verfolgen zwei Verantwortungen von der Disziplinkontrolle und -überwachung des Parteikomitees und der Stadtverwaltung. Das Amt für die Überwachung von Ningbo gehört noch zu der Stadtregierung und wird von der Volksregierung geführt. Die Hauptverantwortungen sind:
1. Die Disziplinkontrolle von der Partei in der ganzen Stadt zu verwalten; die Stilkonstruktion von Partei und Redlichkeit von dem Zentrale für die KP und dem Parteikomitee der Provinz Zhejiang und der Stadt durchzusetzen, die Vorschriften von der KP und anderen Parteien zu erhalten und die Ausführung von Leitpolitik, Richtlinien, Politik und Entscheidungen von der KP zu beaufsichtigen.
2. die administrative Überwachung der ganzen Stadt zu unternehmen; die  Entscheidungen betreffend die admisistrative Überwachung von dem Staat, der Provinz und der Stadt zu treffen und durchzusetzen; die Regierungsabteilungen, deren Beamten und von denen benannten Leute bei der Ausführung von staatlichen Grundsätzen, Regelungen, Politik, Einscheidungen und Befehlen zu kontrollieren.
3. Widerstandsfälle gegen die Vorschriften und Regelungen von der KP von den Regierungsabteilungen, den Parteiorganistionen der Bezirken und Stadtkreisen und unter dem Parteikomitee geordneten parteilichen Leitern zu untersuchen und straftrechtlich zu verfolgen, und die Bestrafung von Parteimitglieden zu beschließen und abzusagen; Beschwerden und Berufungen von Parteimitglieden zu behandeln und im Notfall wichtigere und kompizierte Fälle in unter den Abteilungen für die Disziplinkontrolle geordneten Gebieten direkt zu behandeln.
4. Widerstandsfälle gegen die Vorschriften und Regelungen von der KP von den Regierungsabteilungen, den Parteiorganistionen von Bezirken und Stadtkreisen und unter dem Parteikomitee geordneten parteilichen Leitern zu untersuchen und straftrechtlich zu verfolgen und je nachdem der Schlimmheit des Fehlers die folgenden Bestrafungen abzusagen (die an dem Wahlkampf teilnehmenden Leiter werden nach dem Gesetzprozess behandelt); die Prozesse von Protesten  von Überwachungsobjekten gegen die Bestrafungen und Anzeigen und Klagen von Individuellen und Einheiten über Verstoßung gegen Disziplin von Überwachungsobjekten zu behandeln.
5. Die Entscheidungen für die Haltung von Parteidisziplin zu treffen und die Erziehungsplanung für Parteistil und –disziplin auszuarbeiten, mit anderen Abteilungen die Propaganda von der Richtlinie und Politik für die Disziplinkontrolle zu machen und die Parteimitglieder bei der Haltung von Disziplin zu erziehen.
6. Mit anderen Abteilungen die Propaganda von der Richtlinie und Politik für die administrative Überwachung zu machen und die staatlichen Beamten bei der Haltung von Disziplin und der Redlichkeiten  zu erziehen.
7. Die Disziplinkontrolle und –überwachung zu untersuchen; die Politik und örtliche Grundsätze und Vorschriften für die Disziplinkontrolle und –überwachung zu entwerfen.
8. Die Abteilungen für die Disziplinkontrolle und –überwachung von Bezirken und Landkreisen, nach außen geschickte Abteilungen für die Disziplinkontrolle und –überwachung und unter der Stadt direkt geordnete Einheiten bei der Disziplinkontrolle und –überwachung zu lenken.
9. Mit Regierungsinstitutionen die Disziplinkontrolle und –überwachung von Abteilungen und Bezirken sowie Landkreisen zu verwalten, und Kandidaten für die Leitung vom Parteikomitee der Bezirke und Landkreise und Amt für die Überwachung zu prüfen; die Ausbildung von der Leiter in Bereich Disziplinkontrolle und –überwachung zu organisieren und zu lenken.
10. Andere Aufgaben zu unternehmen, die von vorsitzenden Einheiten für die Disziplinkontrolle und –überwachung und der Stadtregierung autorisiert und zugeteilt werden.